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Auf dieser Seite finden Sie die Redebeiträge unserer

Fraktion im Eisenacher Stadtrat


Aufgrund unserer Geschäftsordnung und der damit verbundenen Regularien zu Änderungsanträgen wurde zum Punkt 16 der Stadtratssitzung keine Debatte zugelassen. Hier sieht die Geschäftsordnung nur eine Für- und Wiederrede vor. Da dieser Punkt in den nichtöffentlichen Bildungsausschuss verwiesen wurde, möchte ich trotzdem unsere Ansicht zu diesem Antrag öffentlich und damit transparent machen.
Mit der Intention, „die unentgeltliche Nutzung der Seminarschulen zum 31.12.2011 zu beenden“, wird Herr Schäfer vor allem die Betroffenen irritiert haben, aber weniger seine unmittelbare Umgebung. Dass er kein Befürworter des Modells „Seminarschule“ ist, war kein Geheimnis, was aber erstaunt, ist die Tatsache, dass seine Schule die erste Seminarschule in Thüringen war und dies erfolgreich umsetzt. Was ist eigentliche eine Seminarschule? Das Konzept einer innovativen und integrativen Seminarschule im Ernst-Abbe-Gymnasium wurde mit nur einer Enthaltung 2004 durch die Lehrer- und Schulkonferenz zugestimmt. Es folgten Absprachen zwischen Schule, Schulamt, Stadt und Kultusministerium über inhaltliche und sächliche Bedingungen. Da das Ernst-Abbe-Gymnasium die erste Seminarschule in Thüringen war, wurde hierzu versäumt, dies durch Verträge fest zu zementieren. Es gibt in Thüringen mittlerweile 8 weitere Seminarschulen, dazu gehören in Eisenach, der Seminarschulverbund Regelschule mit Sitz in der Wartburgschule, sowie die Seminarschule, BBS „Ludwig Ehrhardt“. Die Seminarschule stellt eine innovative Form der Verbindung von Lehrerausbildung, Erneuerung des didaktisch- methodischen Konzepts der Schule und innerschulischer Lehrerfortbildung, welches ich bei einem Altersdurchschnitt von 52 Jahren unserer Lehrerschaft für dringend geboten sehe.
Das Kultusministerium signalisierte schon im Vorfeld ihre Ablehnung des vorliegenden Antrags, was dazu führen würde, dass die Seminarschulen, nach Lesart des Antrags von Herrn Schäfer, zu schließen wäre. Im Antrag steckt der Denkfehler, dass Seminarschulen ein Schultyp sind, in dem Lehramtsanwärter in Theorie und Praxis ausgebildet werden, man wird aber erst zur Seminarschule, wenn Möglichkeiten zur Ausbildung bereit stehen. Sollten also den Seminarschulen in Eisenach die Räumlichkeiten weggenommen werden, sind sie keine Seminarschulen mehr! Ich denke hier liegt die Absicht  des eigentlichen Antrags. In der Thüringer Bildungslandschaft ist seit zwei Jahrzehnten Usus, dass die Kommune das Gebäude stellt und das Land der eigentliche Nutzer der Anlage. Letztlich ist es ein unsinniger Antrag, wenn man sich vor Augen führt, dass die Stadt in Zukunft auch für die Nutzung der Horträume oder der Schulischen Turnhallen Miete vom Land verlangt. Selbst wenn sich das Land bereit erklären würde, Miete für die Seminarschulen zu zahlen, holt sich die Landeverwaltung durch geringere Zuweisungen an die Stadt Eisenach einfach wieder zurück. Um abschließend festzustellen, „man sägt nicht den finanzpolitischen Ast ab, auf dem man sitz“, fordere ich Herrn Schäfer auf, seinen Antrag fachlich zu überprüfen und so die  bedauerliche Verunsicherung bei Betroffenen zu nehmen.
Uwe Schenke, Vorsitzender Bildungsausschuss Eisenach

 


Sehr geehrter Vorsitzender, Herr OB, meine Damen und Herren,


Aus gegebenem Anlass möchte ich mich bereits in der heutigen Einbringung zu Wort melden. Schon vor 3 Jahren wurde über das erste Haushaltssicherungskonzept beschlossen, für die Stadt Eisenach eine Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe zu erarbeiten, dies sollte zu einer Haushaltseinsparung von ca. 290000 Euro pro Jahr führen. Diese Chance wurde vor allem auch auf Druck des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga)  vertan, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits mit Weimar eine Stadt in Thüringen gab, die 2002 eine Übernachtungssteuer und seit 2005 eine Kulturförderabgabe erfolgreich umsetzt. Inzwischen gibt es 10 Städte in Thüringen, darunter Erfurt, Jena, Meiningen, Suhl und  weit über 200 Kommunen im Bundesgebiet, die eine ähnliche Steuereinnahme bereits umgesetzt haben bzw. dies planen. Den Kommunen steht finanzverfassungsrechtlich gesichert ein Steuerfindungsrecht im Rahmen örtlicher Verbrauchs- und Aufwandsteuern zu.  Darüber hinaus  ist es auch nach § 8  des Thüringer Kommunalabgabengesetz möglich,  ein Fremdenverkehrsbeitrag einzuführen. (1) „Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, können zur Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Fremdenverkehrsförderung …eine Gebühr erheben“   Unsere Stadt hat, wenn wir alle Übernachtungen in Hotels und Pensionen mit einrechnen, d.h. nicht nur Hotels ab 9 Betten, dies in den letzten 5 Jahren stets erreicht.  Ziel der hier vorliegenden Tourismusförderabgabe soll es ja sein, mit den Einnahmen den Haushalt zu stabilisieren und zweckgerichtet den städtischen Tourismus zu beleben. Die durch unsere Stadt zu erbringenden  Mittel für die Arbeit der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH  momentan in Höhe von 350000 Euro, würden so ausgeglichen. Eine von uns zu erhebende Tourismusförderabgabe ist weder Tourismusfeindlich noch  inakzeptabel, wie dies oft von örtlichen Mitgliedern der DEHOGA behauptet wird  - Weimar hat seit der Einführung dieser Abgabe ansteigende Übernachtungszahlen - was sie aber leisten kann, sie ist ein Solidarbeitrag für unsere Stadt. Wir wissen, Eisenach hat weniger ein Ausgabe-, sondern vielmehr ein Einnahmeproblem. Auch deshalb wurden in den letzten 3 Jahren zwei Haushaltssicherungskonzepte erstellt, die vor allem einseitig zu Lasten der Bürger/innen unserer Stadt, zu massiven Gebührenerhöhungen bei Kultur, Soziales und Bildung führte. Auch heute liegen uns einige Beschlussvorlagen mit ähnlichem Inhalt vor. Aber immerhin bezahlt die Stadt auch die Infrastruktur, von den Hotels und ihre Gäste profitieren – ob Straßen, Theater, Schwimmbad, Museen oder die Wartburg. Dagegen genießen Hotels auch in Eisenach seit Januar 2010 das einseitige Privileg einer Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent. Die Hotels und Übernachtungsherbergen haben allerdings ihre Preise nicht angepasst und den Vorteil an ihre Gäste weitergegeben, was ein Vergleich der Übernachtungskosten gegenüber vor 2 Jahren hervorbrachte. Ich fordere die DEHOGA auf, an der Umsetzung einer Tourismusförderabgabe im zuständigen Ausschuss, dem sie angehören, konstruktiv mitzuarbeiten, damit wir nicht noch weitere  3 Jahre verschlafen und somit dem Haushalt Geld vorenthalten.
Danke!

Uwe Schenke


 

Sehr geehrter Vorsitzende, Herr OB, meine Damen und Herren


Trotz fehlender Landesrichtlinien gilt bei der Schulnetzplanung Landesweit der Grundsatz, ich zitiere aus einem internen Landespapier  „Schulen können verändert werden, wenn dafür pädagogische, ökonomische und/oder rechtliche Gründe vorliegen“, Zitat ende!
Offensichtlich ist aber, dass der hier eingereichte Vorschlag der Verwaltung,  vor dem Hintergrund des mehr als knappen Stadtsäckels zuallererst dem Grundsatz größtmöglicher finanzieller Einsparungen  für die Sanierung und Instandhaltung der Schulgebäude folgte. Die Einsparungen würden sich auf 311000 € bei den Betriebskosten und 2,19 Millionen € bei den Investitionskosten niederschlagen. Wir sehen es als falsch an, Schließungen von Schulstandorte an rein fiskalischen Kriterien festzumachen. Im Vordergrund stehen die Kinder und Jugendlichen, die Lehrer und Eltern, die erwarten, dass mit einer Schulnetzplanung langfristig ein geordneter, gesicherter Schulbetrieb möglich ist und die Wege zur Schule so kurz wie nötig sind. Hier zitiere ich aus dem Leitbild der Stadt, der dies noch einmal unterstreichen soll:“ Eisenach wird auch bei sich verringerndem Schülerzahlen eine größtmögliche Zahl von Schulstandorten erhalten, dies gilt insbesondere für eine wohnungsnahe Grundschulversorgung“, Zitat Ende!
Schulen gehören zu einer funktionierenden Infrastruktur, sie sind ein Stück Identität vor Ort, dort wo sie wegfallen fällt auch ein Stück der Vielfalt und Eigenständigkeit weg.
Ich war am Montag zum zweiten mal in diesem Jahr zur Sitzung des Ortsteilrates Neuenhof-Hörschel, hier gab es Bitterkeit und zum Teil auch Resignation, defekte Straßen, keine Handelskette, wegfallender finanzieller Jahreszuschuss der Stadt in Höhe von 2500 Euro und jetzt steht die Schulschließung ihrer Grundschule auf der Agenda, dass haben sich die Fusion- Befürworter 1994 wohl zu Recht  anders vorgestellt.  Wer Ursachen für Politikverdrossenheit sucht, hier findet er sie! Der Entwurf der Fortschreibung des Schulnetzplanes für die Stadt Eisenach hat darüber hinaus  in der Öffentlichkeit, bei Eltern, Lehrer  und Kinder zu Verwirrung und Verunsicherung geführt, auch weil der Bildungsausschuss, anders als bei der letzten Schulnetzfortschreibung, vor 5 Jahren, im stillen „Kämmerlein“ nichtöffentlich tagte und so der Igel – also die Presse,  immer ein Schritt dem Hase ,der Verwaltung in der Berichterstattung voraus war. Wir unterstützen als Fraktion  die Anliegen der Eltern, Schüler und Lehrer der betroffenen Schulen  und ermutigen sie, Alternativen im kommenden Prozess, der Anhörung vorzuschlagen und für ihre Umsetzung zu streiten, denn ich sage auch ganz klar, die hier vorliegende  Fortschreibung ist nicht die ultima ratio. Ich weiß deshalb nicht, welches Demokratische Verständnis die Bürgermeisterin hat, wenn sie denn heute in der Presse richtig zitiert wurde, als sie auf eine Anfrage von Frau May, welche Chance ihre Fraktion jetzt überhaupt noch hat, Änderungen einzubringen, die Dezernentin antwortete „eigentlich keine“. An dieser Stelle möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage eine Einbringung ist und natürlich jeder Stadtrat und jede Fraktion das weitere Recht haben, eigene Änderungsanträge in den kommenden Monaten einzubringen, genauso die Anhörung der Schulkonferenzen dazu führen kann, dass das Schulpaket neu aufgeschnürt wird. Als Fraktion im Stadtrat haben wir selbst auch Vorschläge für die Beratung im zuständigen Ausschuss und für die öffentliche Diskussion zur Fortschreibung des Schulnetzplanes unterbreitet  und erwarten, dass diese in den  Anhörungsverfahren, welche sich bei der heutiger Zustimmung anschließen, integraler Bestandteil sein wird. Auch deshalb war ich heute ein zweites Mal verwundert, dass ich lesen musste, dass die Bürgermeisterin „ratlos aus der Sitzung gegangen ist und die Linke ihre Vorschläge erst in der Anhörungsphase machen wollte“ Wir haben bewusst in Vorbereitung der heutigen Einbringung auf Änderungsanträge verzichtet, weil wir die Anhörung der Schulkonferenzen abwarten wollen, denn sie sind es, die wir mit ins Boot einer Fortschreibung  der Schulnetzkonzeption holen wollen. Unsere Vorschläge, die ich natürlich den Ausschussmitgliedern in den letzten zwei Sitzungen mitteilte, möchte ich hier trotzdem noch einmal benennen:

  1. 1. Die Erhaltung der Schulstandorte Petersberg und Oststadtschule, Alternativ möglich eine Gemeinschaftsschule, die Intention hierzu muss aber von den Schulen kommen.
  2. 2. Beibehaltung der RS – Standorte in Eisenach, was sich Jahrzehnte bewährt hat, sollte nicht aufgegeben werden, vor allem dann nicht, wenn zusätzliche Kosten in Höhe von ca 40000 Euro anfallen.
  3. 3. Keine Zustimmung zur 2 und 3 Zügigkeit der Gymnasien, auch weil dies zu Lasten der Qualität vor Ort gehen würde. Alternativ dazu könnten wir uns vorstellen einen Kooperationsabkommen zwischen den beiden Gymnasien, anzustreben, auch um Kursbelegung und Ausbildung der Lehramtsanwärter weiter zu qualifizieren, letztendlich mit dem Ziel eine Zeitschiene für die Zusammenlegung beider Gymnasien zu erarbeiten.
  4. 4. Erhaltung des GS – Standortes Neuenhof, Prüfung eines Zusammengehens mit der örtlichen Kitas (Brandenburger Modell)
  5. 5. Alle anderen Punkte in der Fortschreibung des Schulnetzplanes werden von unserer Fraktion unterstützt.

Wie sie sehen, sind wir noch ein ganzes Stück entfernt, von einem tragfähigen, zukunftsorientierten Schulnetzkonzept zu sprechen, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!

    • Danke!
    Uwe Schenke

 


 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr OB, meine Damen und Herren,
auch wenn sich an unserer Kritik am SGB II (dem sogenannten Hartz IV Gesetz) nichts geändert hat, sind wir uns der Verantwortung bewusst, die Rahmenbedingungen nicht nur für die Betroffenen – dazu komme ich später -  zu verbessern.
Dies ist mit der vorliegenden Beschlussvorlage gegeben.  Wir brauchen auf der einen Seite, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter des Jobcenters und auf der anderen Seite Kunden, die  Angst-  und Diskriminierungsfrei, die ihnen zustehenden Leistungen beantragen können.
 Wir möchten, dass die Stadt Eisenach bei  Widerspruchs- und Sozial -gerichtsverfahren eine der letzten Plätze in Thüringen verlässt und sich in Zukunft auf die obere Tabellenhälfte konzentriert.
Durch die hier vorliegende Vereinbarung werden den Betroffenen und ihren Familien auch in Zukunft Hilfen aus einer Hand garantiert. Damit dies aber noch besser gelingt, als in den letzten 6 Jahren, müssen Stadt und Arbeitsagentur auf Augenhöhe kooperieren. Es müssen dezentrale Handlungsspielräume geben und der Einfluss vor allem auf die aktive Arbeitsmarktpolitik müssen ausgebaut und sicher gestellt werden.
Die Rolle der Stadt sollte sich nicht nur, auf die eines Zahlmeisters beschränken, sondern als Mitgestalter in Zukunft auch eigene Akzente setzen. So haben wir in der Tat, bei der Arbeitsförderung – siehe Bürgerarbeit – die Fäden einseitig aus den Händen gegeben.  Vor einiger Zeit konnte ich in einer Zeitung lesen, dass sich mit den neuen Vereinbarungen nichts ändert, diese Aussage könnten einige als Bedrohung auffassen. Natürlich wird es zu Veränderungen kommen und darauf setzen nicht nur wir:

  1. Die gängige Praxis der ehemaligen ARGE, ihren Mitarbeitern zum Teil nur befristete Arbeitsverträge anzubieten, hat in den letzten Jahren innerhalb des Teams zu Unsicherheit und fehlender Selbstsicherheit geführt, welches sich auch auf die Arbeit mit den Kunden niederschlug, dies wird sich mit der vorliegenden Vereinbarung und den gesetzlichen Grundlagen  positiv verändern.
  2. Mit § 3 Abs. 1 wird sich die gleichberechtigte Zusammenarbeit im Jobcenter festzementieren, auch weil der OB sein Recht wahrgenommen hat, den Trägerkreis zu erweitern. Ich bin überzeugt, Herr OB,  dies war bei den Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit nicht einfach  umzusetzen.
  3. Auch wenn der § 5, der hier vorliegenden Vereinbarung nur mit einem Satz ausgeschmückt wurde, wird es in der Zukunft, auch in der Arbeit des Beirates zu Veränderungen kommen. Denn der hier benannte §18d  SGB II legt jetzt neu fest, dass der Beirat den Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und – maßnahmen berät und das die Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach SGB II anbieten, nicht mehr Mitglied im Beirat sein dürfen.

Natürlich steht der neu zu benennenden Trägerversammlung frei, den Beirat mit politischen Mandatsträgern zu erweitern, auch um hier mehr Akzeptanz und Transparenz in die Arbeit des künftigen Beirates und somit des Jobcenters zu erhalten.

Uwe Schenke

 


Rede zur Erhöhung der Hundesteuer in Eisenach

Sehr geehrter Vorsitzender, Herr OB, meine Damen und Herren,
lassen sie mich ein Plädoyer halten, für die Hunde und ihren Haltern und gegen die vorliegende Beschlussfassung, auch wenn ich kein Hund mein Eigen nenne.
Nicht ohne Grund liegt uns die hier vorliegende Satzungsänderung zum wiederholten Male in den letzten 2 Jahren vor. Wie sie wissen, ist der Hund das einzigste Haustier das besteuert wird. Weder für Katzen, Schweine oder Pferde, die weit mehr Schmutz verursachen, wird eine Steuer erhoben. Hier wird der Hundehalter für seine Tierliebe einseitig bestraft.
Wir stellen fest, die Einnahmen durch die Hundesteuer werden in unserer Stadt zweckentfremdet verwendet. Sie dienen hier lediglich zur Stopfung der Finanzlöcher . Tierschutz oder Tierheime werden mit der Hundesteuer nicht unterstützt.
Die öffentlichen Straßen und Anlagen werden Turnusgemäß nach der Straßenreinigungsatzung  durch die Stadt gereinigt wofür der Bürger seinen Gebührenbeitrag leisten muss. Eine Kehrmaschine sortiert den Schmutz nicht, es wird alles
weggefegt, egal ob es sich um normalen Unrat oder Hundekot handelt. Hier muss ein Hundehalter nicht doppelt belastet werden.
Ein verantwortungsbewusster Hundehalter beseitigt den Kot seines Hundes selbst. Zudem wird ihm bei Zuwiderhandlung durch die ordnungsbehördlichen Gesetze wie Straßen- und Grünflächenordnung eine empfindliche Geldstrafe angedroht. Diese Sachverhalte kann man nicht über die Sanktionsnormen hinaus mit einer zusätzlichen Steuer belegen.
Das Halten von Hunden hat auch seinen Nutzen für die Allgemeinheit und der Staatskasse.
Ein Hund fördert die Gesundheit der Besitzer, auch deshalb raten Therapeuten, Mediziner und Soziologen die sich mit dem Wohlbefinden und Wohlergehen der Menschen befassen,  zur Hundehaltung. Hunde sind vielen Menschen ein treuer, liebevoller Freund und Begleiter. Besonders für ältere und Alleinstehende sind sie oft der einzige Partner gegen die Einsamkeit.
Hunde sind auch ein Stück Natur, sie wirken dem Alltagsstress entgegen und sorgen für unser körperliches und vor allen seelisches Wohlbefinden und darüber hinaus für ein deutlich verbesserte Lebensqualität des Hundehalters. Sie bringen Harmonie ins Familienleben, fördern eine positive Lebenseinstellung und sind Kommunikationsmittel.
Für Kinder sind sie ein wichtiger Spielgefährte und in der Entwicklungsphase oft unersetzlich.
Die Erhöhung der Hundesteuer ist eine Zumutung für Mensch und Tier, auch deshalb stimmt unsere Fraktion der hier vorliegenden Beschlussfassung über die Hundesteuersatzung  nicht zu.


Uwe Schenke, Stadtrat


 

Rede Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2013 – Stadtrat 12.02. 2010, Fraktion DIE LINKE

Von Karin May, Fraktionsvorsitzende

Herr Vorsitzender, Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren  Abgeordnete,

der Deutsche Städtetag hat am 2. Februar 2010 erklärt, dass sich die Kommunen in einem Teufelskreis aus rückläufigen Einnahmen und Zuweisungen einerseits uns steigenden Ausgaben andererseits befinden. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat erklärt, dass das Jahr 2010 das finanziell schwierigste Jahr nach der Wiedervereinigung werde.
Die Landesregierung hat diese Politik durch eigenes Handeln im Bundesrat und im Land mit befördert.
Herr Schneider, ich erinnere mich noch sehr genau an die Jahreswende 2004/2005 an die gute und die schlechte Nachricht, die sie als Oberbürgermeister damals zu verkünden hatten.
Die gute Nachricht war eine erhebliche Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen, die sich positiv auf die Haushaltslage der Stadt ausgewirkt hätten, wenn dem nicht die negativen Auswirkungen der schlechten Nachricht gefolgt wären, nämlich dass der Bund  die Gewerbesteuerumlage erhöht hatte. Das Fazit: Das Stadtsäckel wurde nicht, wie erwartet, voller. Dazu kam die Neuberechnung des kommunalen Finanzausgleichs in Thüringen, der den kommunalen Haushalten weitere Einschnitte brachte. Ich nenne hier nur die Kürzungen der Landeszuweisungen für die Musikschulen, Museen, Bibliotheken, Schülerspeisung und Beförderung und den Wegfall der Investitionspauschale. Grundlage der Berechnung war nicht etwa der reale Bedarf der Städte und Gemeinden, sondern ein durchschnittlicher Ist-Verbrauch wurde als Basis für den Bedarf angesetzt. Eine „coole“ Rechnung, die, Bundes- und Landeseinsparungen zusammengerechnet. den Thüringer Kommunen seit dieser Zeit einschließlich des Jahrs 2010, über 800 Millionen Euro Einnahmeverluste bescherte. Diese Summe rekrutiert sich im Wesentlichen aus dem realen Mehrbedarf bei Leistungen nach SGB II, aus realen Steuerausfällen, fiktiven Grundsteuererhöhungen, dem Katastrophenschutz und dem Mehrbedarf durch die weitere Kommunalisierung von Landesaufgaben. Die seit 01.01. 2010 erfolgte Kürzung der Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterkunft setzt die Reihe der Umverteilung von oben nach unten fort wie auch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Dazu kommt die besondere Situation der Stadt Eisenach, da bereits vor der Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs und vor den Auswirkungen der Krise die Haushaltslage durch erhebliche eigene intellektuelle Fehlleistungen (Kreisfreiheit, laxer Umgang mit Konzepten und öffentlichem Geld, unparitätische Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der kreisfreien Stadt und des Landkreises und in nicht geringer Weise Lobbyismus) mehr als Besorgnis erregend war und schon da kein Cent zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit in der Haushaltsrechnung übrig blieb.
Vor dem Hintergrund dieser Bedingungen, welche die Städte und Gemeinden  immer nur zur Kasse bittet und jede Mehreinnahme in Richtung Land und Bund abwandert, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Haushaltskonsolidierungskonzepten.
Sie machen Sinn, wenn es um die Verbesserung der sach- und fachgerechten Verwaltungsarbeit geht, um den sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern in Bezug auf Nachhaltigkeit,  um die Sicherung all dessen, was das Leben in der Stadt eigentlich ausmacht.
Sie machen keinen Sinn, wenn sie als Sparstrumpf der Nation fungieren und alle Lasten einer verfehlten Politik in Bund und Land  sowie die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden. Und das ist nicht die Schuld der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserer Stadt und auch nicht die Schuld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.

 

 

Die Aussagen des Konzepts lassen sich etwa in drei Teile zerlegen.

  1. Maßnahmen, die ohnehin dem Gebot eines überlegten Umgangs mit den Finanzen entsprechen  und auch ohne  die Notwendigkeit eines Haushaltskonsolidierungskonzepts einfach eine Selbstverständlichkeit des Verwaltungshandelns sein müssten. Sie füllen  das Konzept dem Augenschein nach und machen es gewichtiger.
  2. Maßnahmen, die sinnvoll sind, weil sie auf die Erhöhung eigener Einnahmen ausgerichtet sind, ohne in die Taschen der Bürger zu greifen. Sie gehören aber eigentlich auch zu einem sinnvollen Verwaltungshandeln.
  3. Maßnahmen, die auf eine kommunalfeindliche Politik der Bundes- und Landesregierung zurückzuführen sind und dieser Politik Rechnung tragen sollen und die Bürgerinnen und Bürger immer mehr belasten.

 

Und die wichtigste Aussage ist: Die Umsetzung aller Maßnahmen wird nicht zu einer Haushaltskonsolidierung führen, weil die Ursachen für den Niedergang nicht beseitigt sind, die in der nicht verfassungsgemäßen kommunalen Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Thüringen und in der kommunalfeindlichen Steuerpolitik des Bundes zu suchen sind. Dazu kommen die anfangs von mir erwähnten eigenen Versagenspunkte   die auch erheblich dazu beigetragen haben, dass die schlimmen Auswirkungen von Einnahmeverlusten  auf eine bereits schlimme Haushaltslage treffen.

Nun zu einzelnen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts:

Die eigentlich selbstverständlichen Maßnahmen des Verwaltungshandelns, Punkte 1 und 2 , will ich weglassen und mich aus der Sicht unserer Fraktion den kritischen Punkten zuwenden:

  1. Neue Steuerungsmodelle/Doppik (Nr.2): Erfahrungen aus Bundesländern, die die Doppik bereits seit mehreren Jahren eingeführt haben, bezeichnen das als Irrweg. Mit der Doppik werden alle kommunalen Leistungen nach betriebs- und marktwirtschaftlichen Kriterien betrachtet, selbst wenn es sich um Aufgaben der Daseinsfürsorge, wie die Sicherung der Schulstandorte oder Sozial- und Jugendhilfeleistungen handelt Die Folgen können in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland begutachtet werden. Dort sind zwischenzeitlich die kommunalen Haushaltsdefizite ins Unermessliche gestiegen. Die Verluste haben zu einer Vermögensverzerrung geführt, sodass die ersten Kommunen über kein Eigenkapital mehr verfügen. Der Privatisierungs- und Veräußerungsdruck nahm neue Dimensionen an. Gebühren und Entgelte für die Bürger sind ständig im Ansteigen. Auch die Hoffnung, dass mit der Doppik die Durchsichtigkeit des Haushaltes erhöht wird, hat sich als Trugschluss erwiesen. Neben der Bilanz- und Ertragsrechnung müssen die Kommunen noch parallel eine Finanzrechnung erstellen, umso die Finanzierung der kommunalen Leistungen überhaupt abbilden zu können. Es fällt den kommunalen Mandatsträgern schon schwer, diese komplizierte Haushaltssystematik zu durchdringen. Für die Bürger ist das nahezu unmöglich. Und dann sind da die Kosten für die Umstellung. Vielleicht kann sie der Kämmerer etwa beziffern. Wir denken, dass damit der ungedeckte Finanzbedarf der Stadt Eisenach weiter  ansteigt und das Haushaltssicherungskonzept mit dieser Maßnahme allein schon erhebliche Einnahmeverluste erfährt, die es ad Absurdum führt. Es gibt auch gegenwärtig noch keine fehlerfreie Software. Deren Anbieter haben erklärt, dass mindestens noch fünf Jahre notwendig sind, um diese Software störungsfrei zu gestalten. Es ist auch nicht wahr, dass die Einführung der Doppik zwingend in allen Kommunen eingeführt werden muss. Nach der Rechtslage in Thüringen können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die Doppik einführen und dies ohne zeitliche Befristung. Und noch was zu diesem Thema: Die Doppik hat als Voraussetzung, dass die kommunalen Haushalte finanziell so ausgestattet sind, dass sie ihre Aufgaben in jeder Hinsicht erfüllen können. Das aber ist nicht vorgesehen. Und so ist das Ergebnis davon der totale Markt oder besser die totale Vermarktung der Menschen bis in die Bereiche der Daseinsvorsorge, die Voraussetzung für ein funktionierenden Gemeinwesen sind.
  2. Schulnetz (Nr.6: ) Die Einrichtung der Musik- und Volkshochschule in evtl. leeren Schulgebäuden halten wir für falsch aus den Gründen, dass einmal für die Herrichtung und den Umzug in die jetzigen und von der Lage her zentralen Standorte bereits viel Geld ausgegeben wurde und zweitens diese wertvollen Gebäude im Stadtbild erhalten bleiben sollen als kommunales Eigentum anstatt  es zu verscherbeln und evtl. dem Verfall preiszugeben. (siehe Kaufmännische Berufsschule) Jetzt wieder einen Umzug einzukalkulieren, damit dann das kommunale Eigentum verkauft werden kann, um die immer wieder aufreißenden Haushalslöcher zu stopfen, ist keine Politik mit Zukunft , weder für die Bürger, weder für die Stadtentwicklung.
  3. Kinder, Jugend, Kultur, ÖPNV: Diese etwa 14 Punkte umfassenden Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts sind der angedachte Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger zur Haushaltssicherung durch steigende Gebühren für Horte, Kindertagesstätten, Schülerspeisung, Schülerbeförderung, Eintrittspreise für alle städtischen Einrichtungen (Museen, Musikschule, Bibliothek usw.) sowie weitere Einschränkungen in der Unterstützung der Vereine. Besonders im Kinder- und Jugendbereich sind Einnahmeerhöhungen nicht zu vertreten. Bei der ganzen Berechnung wird ja nicht berücksichtigt, dass eine wachsende Zahl der Bürgerinnen und Bürger an der Einkommensgrenze liegt, wonach keine Ermäßigungen möglich sind, ganz zu schweigen von allen die Sozialleistungen nach SGB II beziehen müssen, die ohnehin ausgeschlossen sind davon, wo das Geld nicht mal für ein Zeitungsabo reicht. Da sind alle anderen Erhöhungen, die der Staat in wachsendem Maße den Bürgern abverlangt, nicht eingerechnet. Wir sind gespannt, wann die Praxisgebühr beim Anschauen von Arztfilmen im Fernsehen eingeführt wird. Und dann  dieses auseinanderdividieren  zwischen Geringverdienern und  Menschen ohne Arbeit . Nicht Die Schande der Nation ist, dass man von Arbeit im wachsenden Maße nicht leben kann. Das trifft auch auf mittelständische Unternehmen zu, deren Unternehmer auch nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen sollen. Wir würden uns einer Gebührenerhöhung in diesen Bereichen nicht verweigern, wenn Menschen ein Einkommen haben, von dem sie leben können (nicht vegetieren), wenn durch öffentlich geförderte Beschäftigung auch diejenigen einen Existenz sichernden Arbeitsplatz finden, die jetzt außen vor bleiben. So aber nicht !

 

Wenn wir sehen, dass von der Landespolitik endlich mal Initiativen ausgehen, vernünftige kommunale Strukturen zu schaffen und den kommunalen Finanzausgleich umzugestalten und die Bundespolitik begreift, dass man nur leben kann, sondern auch leben lassen muss, dann lohnt sich auch ein Haushaltssicherungskonzept und zwar nicht erst, wenn es gesetzlich nötig ist und die Kasse bereits klamm, sondern immer wenn Entscheidungen anfallen, die mit Ausgaben verbunden sind.

Es ist doch wirklich eine Crux, wenn Abgeordnete, die im Landtag allen kommunalfeindlichen Regelungen zugestimmt haben, jetzt dasitzen, und die Folgen ihrer eigenen Politik ausbügeln wollen und wenn Vertreter des Landesverwaltungsamtes jeden Ausgabeposten prüfen, wo doch das Landesverwaltungsamt diesem Unsinn mit der Kreisfreiheit wider besseren Wissens zugestimmt hat. Die Beamten können doch nicht so doof gewesen sein, nicht zu wissen, was sie tun. Deshalb gehört auch diese verantwortungslose Lobbyistenwirtschaft in abgeschafft und die Beamtenehre wieder eingeführt, denn alle Gelder sind gesellschaftlich erarbeitetes Gut, mit dem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger umzugehen und Rechenschaft zu legen ist.

Bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, die zweckmäßig und eigentlich schon immer Maßstab des Verwaltungshandelns sein müssten, werden wir uns kaum verweigern, aber exakt verlangen, dass Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit damit verbunden und nachgewiesen sind. (Beispiel Stadtsanierungsgesellschaft)
Unter den derzeitigen Gegebenheiten können wir nicht ordentliche Mitglieder einer Schafherde sein, die sich bemüht die Folgen einer verfehlten Politik auf die Bürger in der Stadt abzuwälzen.

 

 

 

 

 

 

 

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