Die Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) legt im § 28 Abs. 1 folgendes fest:
„(1) Die Gemeindeverwaltung bestimmt für jeden Stimmbezirk einen Wahlraum, der sich, soweit möglich, in einem öffentlichen Gebäude befindet. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Gemeindeverwaltungen teilen frühzeitig und in geeigneter Weise mit, welche Wahlräume barrierefrei sind.“
Wir fragen:
Zum Beginn des Schuljahres / Kitajahres 2011 / 2012 wurde die bisher geltende Regelung abgeschafft, wonach Kinder, deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem SGB II / SGB XII oder von den Kita- bzw. Hortgebühren befreit waren, das Mittagessen zum Teil kostenlos erhielten.
Dafür wurde die seit Beginn des Jahres 2011 geltende Regelung übernommen, wonach ein Eigenanteil von einem Euro zu leisten ist. Gleichzeit konnten aufgrund des so genannten Bildungspakets Kinder und Jugendliche, deren Eltern wohngeldberechtigt sind einen Kinderzuschlag erhalten, einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung beantragen.
Wir fragen:
1. Wie viele Anträge für einen Zuschuss zur Mittagsverspflegung (unterteilt nach
Kindertagesstätten und Schulen) liegen insgesamt vor?
2. Nehmen weniger Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II / SGB XII beziehen, an der Mittagsverpflegung teil als im vergangenen Schuljahr? Wenn ja, wie groß ist die Differenz?
Nach derzeit vorliegenden Informationen ist die zukünftige Theaterfinanzierung für die Stadt Eisenach bislang noch unklar. Nicht nur die Kultureinrichtung selbst braucht verlässliche Informationen über die finanzielle Ausstattung in den nächsten Jahren, auch die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, zeitnah zu erfahren, in welcher Weise der künstlerische Betrieb des Hauses in den nächsten Jahren finanziell fortgeführt wird.
Wir fragen:
1. Gibt es bislang ein Angebot des Landes zur Finanzierung des Theaters in Eisenach? Wenn ja, wann ist mit einem Vertragsabschluss zu rechnen?
2. Wann wird der Stadtrat informiert und die Theaterfinanzierung im Stadtrat behandelt?
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 09.09.2011 die Fortschreibung der Schulnetzplanung der staatlichen Schulen für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 beschlossen.
Wir fragen:
1. Wurde die Fortschreibung der Schulnetzplanung mittlerweile dem Thüringer Kulusministerium zur Bestätigung vorgelegt?
Welcher finanzielle Aufwand ist für die Zeit der Tätigkeit des 1. Ehrenamtlichen Beigeordneten mit dem Geschäftsbereich städtischer Beteiligungen, Herrn Köckert, angefallen?
Wie hoch ist der Anteil der Vergütung für den entstandenen Verdienstausfall während der Wahrnehmung der Aufgabenerfüllung für die Stadt?
Investive finanzielle Mittel an Ortsteile
- Sachverhalt
Die Stadt hat über viele Jahre den Ortsteilen investive finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Immer wieder beklagen die Ortsteilräte zu Recht, dass dieses Geld bei Ihnen nicht ankommt. Diese Mittel werden aber dringend benötigt, auch um die Attraktivität Dörflicher Idylle zu bewahren. Die ausgereichten finanziellen Mittel betrugen pro Ortsteil und Jahr bis 2500 Euro. Im letzten städtischen Haushalt 2011 waren dafür noch kurzfristig 22500 Euro in Aussicht gestellt wurden.
Gehören, die einmal vereinbarten Mittel für die Ortsteile in Höhe von 2500 Euro zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach?
- Wie und wann wurden diese Mittel in den letzten Jahren, ab 2006, an die Ortsteile ausgereicht?
- Gibt es mit den Ortsteilbürgermeistern und Gemeinderäten, Gespräche über deren Probleme vor Ort und wie ist hier das Verfahren?
- Wann waren der Oberbürgermeister und seine Dezernenten das letztemal zu Ortsteilratssitzungen anwesend?
Uwe Schenke
Stadtrat
Bauvorhaben der EKM
-
Sachverhalt
Entsprechend einer Presseerklärung vom 12.01.2012 plant die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) für das Jahr 2012 umfangreiche, anspruchsvolle Bauvorhaben. So soll in einem ehemaligen Kasernengelände unserer Stadt das zentrale Kirchenarchiv untergebracht werden. Dazu sind umfangreiche Umbaumaßnahmen in Höhe von 4 Millionen Euro erforderlich.
- Fragestellung
- Sind dem Oberbürgermeister diese Informationen bekannt?
- Gibt es dazu bereits mit der EKM Vorgespräche und wer ist hier mit einbezogen?
- Gibt es durch die EKM bereits eine Bauvoranfrage?
Uwe Schenke
Stadtrat
Thüringer Landtag
5.Legislatur
Mündliche Anfrage der Abg. Katja Wolf
Schlossanlage Wilhelmsthal - wie weiter?
„Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurden der STSG drei Millionen Euro gewährt, zwei Millionen Euro
sollen der STSG als Landesmittel ausgereicht werden. Die entsprechenden Jahresanteile dieser zwei Millionen
Euro werden ab 2012 für den Haushalt der Stiftung im Landeshaushalt angemeldet.
Landesmittel zur Sanierung der Schlossanlage Wilhelmsthal sollen ab 2012 bereitgestellt werden.
Ziel ist es, die Sanierung der Gesamtanlage kontinuierlich fortzusetzen.“
( Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Kuschel und Wolf,
Drucksache 5/2696, 10.05.2011)
Dies antwortete die Landesregierung am 10.Mai zur Zukunft der Schlossanlage Wilhelmsthal.
Zu meinem großen Erstaunen sind die dort angekündigten Mittel zur Sanierung der Anlage im Haushaltsentwurf 2012 des Landes Thüringen nicht eingestellt.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Mittel stehen 2012 nach den Plänen der Landesregierung zur Weiterführung der Sanierung zur Verfügung und für welche Maßnahmen sollen diese eingesetzt werden?
- Wie kann aus Sicht der Landeregierung die unmittelbar drohende Gefahr für den historisch wertvollen Telemannsaal abgewendet werden?
- Wie wird in den nächsten Jahren gesichert, dass die Wiederherstellung des Schlossparks kontinuierlich fortgesetzt werden kann?
- Sollte die Landesregierung nicht die zugesagten Mittel 2012 nicht im Haushaltsentwurf für die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) eingeplant haben: hält sie es für legitim, von einem Wortbruch zu sprechen? (s. Drs.5/2696)
Katja Wolf
Mietspiegel der Stadt Eisenach
Sachverhalt
Vor einigen Tagen konnten wir in den Thüringer Tageszeitungen lesen, dass die Mieten deutlich geringer steigen als die Inflationsrate. Mieterhöhungen erfolgen nach Aussage des Verbandschefs der Thüringer Wohnungswirtschaft, Ruhland “ nach dem Mietspiegel“.
Für die Stadt Eisenach wird der durchschnittliche Quadratmeterpreis von 4,69 Euro angegeben. Nach Rücksprache mit der SWG und der TLG wurden mir diese Zahlen aber so nicht bestätigt.
Fragestellung
- Können sie diese Zahlen bestätigen, wenn ja von welchen Wohnungswirtschaftsunternehmen der Stadt Eisenach liegen dazu Zahlen vor?
Gibt es in der Stadt Eisenach einen Mietspiegel, der für das Mieterhöhungsverlangen nach § 557 ff. BGB herangezogen wird?
- Wenn es einen Mietspiegel der Stadt Eisenach gibt, sind sie bereit, diesen zu veröffentlichen bzw. transparent zu machen?
Uwe Schenke
Stadtrat
Anfrage zum Parkhaus „Am Markt“
Sachverhalt
Der Stadtrat beschloss am 25.Juni 2010 die 1.Änderung zur Benutzungs – und Entgeltordnung für die Parkhäuser in der Stadt Eisenach.
In beiden Parkhäusern wurden im April, Mai und September durch den Oberbürgermeister, am Stadtrat vorbei, Sonderkonditionen durchgesetzt.
Laut Satzung der Stadt Eisenach gibt es aber keine Rechtsgrundlage, dass der OB eigenmächtig die Gebühren senken kann.
Fragestellung
- Wie begründet der Oberbürgermeister seine Entscheidung?
Wird der Oberbürgermeister in Zukunft den Stadtrat bei der Entscheidungsfindung mit einbeziehen, wenn nein, warum nicht?
Uwe Schenke
Stadtrat
Umsetzung Thüringer Gefahrenhundeverordnung
Am 1. September trat das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, das am 30. Juni 2011 im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, in Kraft.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Hunde der in § 3 Absatz 2 als aufgrund ihrer genetischen
Veranlagungen unwiderleglich gefährlich eingestufte Hunderassen waren, im Verhältnis zur Gesamtzahl, zum 30. 6. 2011 in Eisenach gemeldet?
(Bitte getrennt nach den vier Hunderassen, Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden)
2. Inwiefern geht der Oberbürgermeister davon aus, dass unangemeldete Hunde der in § 3 Absatz 2 aufgeführten Hunderassen in Eisenach vorhanden sind und wie wird
diese Auffassung begründet? Wie hoch wird ggf. die Dunkelziffer absolut sowie in Relation zu anderen, nicht in § 3 Absatz 2 aufgeführten Hunderassen, angemeldeten und nicht angemeldeten Hunden eingeschätzt?
3. Durch welche Personalstruktur (Stellenanzahl und Qualifikation der Beschäftigten und Honorarkräfte) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Umsetzung der geltenden Thüringer Gefahrhundeverordnung gesichert?
Uwe Schenke
Stadtrat
Änderungsantrag:
Fortschreibung der Schulnetzplanung für die Staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018
- Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Punkt 3 der vorliegenden Beschlussvorlage wird gestrichen und durch folgenden Satz neu gefasst:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Errichtung eines Bildungshauses am Schulstandort der Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2011/2012 zu prüfen.
II. Begründung:
Die Schulnetzplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und den Planungsrahmen für ein vielfältiges, innovatives Bildungsangebot berücksichtigen. Auf der Grundlage des Rückgangs der Schülerzahlen in der Grundschule Neuenhof haben sich die Eltern der GS und der örtlichen Kindertagesstätte für ein Zusammengehen beider Standorte ausgesprochen und wollen ihre Kooperation in einem gemeinsamen Bildungskonzept verpflichtend verankern, mit dem Ziel, die Verzahnung der Bildungsarbeit vor Ort zu sichern.
Eine stärkere Partnerschaft mit den Eltern, ein fließender Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und die Arbeit im Hort stehen im Mittelpunkt dieser Konzeption, Mit der Errichtung des Bildungshauses geht es um eine ganzheitliche Bildungskonzeption, welche die individuelle Förderung der Kinder in den Fokus ihrer Bildungsarbeit rückt. Das Vorhaben steht im Einklang mit dem Thüringer Bildungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren.
Karin Mey Uwe Schenke
Fraktionsvorsitzende Stadtrat
Anfrage
Betreff: Kindeswohlgefährdung,
Am Mittwoch, den 31. August um 20,15 Uhr starten die neuen Folgen von "Die Super Nanny". Der erste Fall von "Super Nanny" Diplom-Pädagogin, Katia Saalfrank hat es in sich und stellt eine Eisenacher Familie (M. B.) in den Mittelpunkt. Das Problem sind nicht die Kinder, sondern der arbeitslose Vater. Er kifft, ist deshalb stimmungsinstabil und lässt seine Stimmungsschwankungen an den Kindern aus. Überforderte Eltern, Beziehungsprobleme, Anzeichen von Misshandlungen: In Thüringen mussten deswegen im vergangenen Jahr fast 1000 Kinder und Jugendliche vorläufig in die Obhut einer Einrichtung oder einer geeigneten Person gegeben werden, dies ist ein Anstieg von über 10 Prozent.
- Wann wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen?
- Wieviel Kinder und Jugendliche wurden im letzten Jahr durch das städtische Jugendamt in „Obhut“ gegeben?
- Wie setzt sich hier die Altersstruktur zusammen?
- Welche Maßnahmen werden bei Kindeswohlgefährdung durch die Stadt eingeleitet?
Uwe Schenke
Stadtrat
Anfrage
Betreff: Härtefallregelung bei Stromabschaltungen
Hartz IV soll eigentlich das Leben sichern. Doch offenbar reicht das Geld in einigen Familien nicht, um unumgängliche Ausgaben zu bestreiten. Auch in Eisenach haben Strompreiserhöhungen dazu geführt, dass immer mehr Menschen bei der EVB zu Schuldner geworden sind und der Strom abgestellt wird.
Häufig sind davon Familien betroffen, so wurde ich in meiner Bürgersprechstunde mit einer angedrohten Stromabschaltung der alleinerziehenden Mutter von 9 Kindern, Frau K. konfrontiert. Der offene Betrag der Schuldnerin belief sich auf 258,- Euro.
Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen konnte die Abschaltung kurzfristig verhindert werden.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Schuldnerzahlen auch in Eisenach frage ich:
- In welcher Höhe belaufen sich die Außenstände der EVB?
- In wieweit sieht der § 19 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen der Grundversorgung (EVB) eine Härtefallregelung bei Familien mit Kindern vor?
- Welche Möglichkeiten gibt es, seitens der Stadt bzw. der EVB, Familien mit Kindern in diesen Fällen unbürokratisch zu helfen?
- Werden staatliche Institutionen (Jugendhilfe, Sozialamt) bei Schuldner (Familien mit Kindern) in Lösungsmöglichkeiten mit eingebunden?
Uwe Schenke
Stadtrat
Antrag:
Sachstandsbericht IST-Abrechnung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
- Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Stadtrat in der Septembersitzung die Übersicht über die zum 30.06.2011 getätigten Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach deren Verfügbarkeit sowie einen Sachbericht zur Übersicht analog den Vorgaben zum Vorbericht nach der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung zu übergeben
II. Begründung:
Die Stadt Eisenach verfügt über keinen Haushalt für das Jahr 2011 und ist den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung unterworfen. Das durch die Verwaltung prognostizierte und angekündigte Haushaltsdefizit hat ebenso erhebliche Auswirkungen auf die Ausgabenpolitik der Stadt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung.
Entsprechend § 22 ThürKO verwalten der Oberbürgermeister und der Stadtrat die Stadt gemeinsam. Im Interesse einer weitestgehend gleichberechtigten Verantwortungswahrnahme beider Organe der Stadt Eisenach insbesondere vor dem Hintergrund der prekären Finanzsituation ist die Übergabe der Übersicht für das 1. Halbjahr geboten.
Karin May Uwe Schenke
Fraktionsvorsitzende Stadtrat
Antrag:
Zustimmung des Stadtrates Eisenach zur Resolution des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes zum Kommunalen Finanzausgleich 2012
- Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt der Resolution des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes zum Kommunalen Finanzausgleich 2012 zu.
- Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat über die Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes vom 2. September 2011.
II. Begründung:
Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund hat als Antwort auf dem von der Thüringer Landesregierung geplanten Kommunalen Finanzausgleich 2012 eine Resolution entworfen und an alle Thüringer Gemeinden und Städte mit der Bitte um unterstützende Beschlussfassung übersendet. Dieser Bitte des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes wird mit dem vorliegenden Beschlussantrag entsprochen.
Erstmalig seit 1990 hatte der Thüringer Gemeinde- und Städtebund für den 2. September 2011 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Auf dieser Mitgliederversammlung soll über die Resolution zum Kommunalen Finanzausgleich 2012 beschlossen werden.
Es ist geboten, dass der Oberbürgermeister den Stadtrat umgehend über die Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 2. September 2011 unterrichtet. Auf Grundlage dieser Information kann der Stadtrat gegebenenfalls weitere notwendige Entscheidungen treffen oder Beschlüsse fassen.
Anfrage an den Eisenacher Stadtrat 7.07.2011
Kinderkulturnacht
Seit 7 Jahren ist die Kinderkulturnacht eine feste Größe in Veranstaltungskalender der Stadt Eisenach. Sie bietet nicht nur den Kindern eindrucksvolle Erlebnisse. An diesem Abend sind dem zufolge viele Kinder in der Innenstadt unterwegs.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie viele Besucher konnte die Kinderkulturnacht in diesem Jahr zählen, wie viele Kinder waren darunter?
Wie schätzt die Verwaltung die Verkehrssicherheitssituation an diesem Abend ein?
Wäre es möglich, Teile der Innenstadt für den Verkehr an diesem Abend zu sperren (ähnlich wie zum LateNightShopping), um eine größere Sicherheit für die Kinder zu ermöglichen??
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Leischner
06.07.2011
Anfrage an den Oberbürgermeister
In der Zeitung war zu lesen, dass Christian Köckert für die Stadt Eisenach die Gespräche der Verhandlungen zur weiteren Finanzierung des Eisenacher Theaters führt, zumindest an diesen beteiligt ist. Die zuständige Bürgermeisterin Ute Lieske werde entsprechend informiert.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Warum ist der ehernamtliche Beigeordnete und nicht die zuständige Bürgermeisterin an diesen Gesprächen beteiligt und welche offiziellen Verhandlungen und Gespräche führt(e) der ehrenamtliche Beigeordnete Chr. Köckert außerdem für die Stadt? (Bitte aktuelle Übersicht und Rückblick auf die letzten 12 Monate, detaillierte Auflistung)
Wie kann der OB sicherstellen, dass in diesen Verhandlungen und Gesprächen keine Interessenkollisionen zwischen den Interessen der Stadt und den vielfältigen privatwirtschaftlichen Aktivitäten und Beratertätigkeiten des Beigeordneten Köckert entstehen bzw. gibt es Bereiche, in denen der Beigeordnete Köckert aus diesen Gründen Gespräche oder Verhandlungen nicht im Namen der Stadt führen darf/soll?
Gibt es bereits zählbare Erfolge, die darauf hindeuten, dass es sinnvoller ist, ehrenamtliche Beigeordnete mit solchen Aufgaben zu betrauen? (Wenn Ja, bitte konkret mit Zahlen unterlegt, auflisten)
Katja Wolf
Anfrage
Betreff: Fachärztliche Versorgung
In meinen Bürgersprechstunden werde ich immer wieder mit den Sorgen und Bedenken vor allem älterer Menschen im Hinblick auf fachärztliche Versorgung in Eisenach konfrontiert.
So berichtete mir die Vorsitzende des Schwerhörigen-Vereins Eisenach, Frau Uta Lapp, dass sie die Versorgung im Bereich HNO, mit der Berentung von Frau Dr. med. Schulz, für gefährdet sieht. Nach der Schließung der Praxis von Dr. Kausch gibt es in Eisenach darüber hinaus nur noch zwei Urologen. In beiden Fällen gibt es bisher keine weiteren Bewerber.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Altersstruktur auch in Eisenach frage ich:
- Ist ihnen die geschilderte Situation bekannt?
- Wie schätzt die Stadtverwaltung generell die fachärztliche Versorgung in Eisenach und seinen Ortsteilen ein?
- Wie wird sich die fachärztliche Versorgung bis 2015 entwickeln?
- Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister, um im Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Stabilisierung der fachärztlichen Versorgung auch in Zukunft zu sichern?
Uwe Schenke
Stadtrat
Antrag:
Betreff:
Sachstandsbericht Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket
- Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Junisitzung 2011 des Stadtrates einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des von der Regierung beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket zu geben.
Inhalt soll sein:
- Wer ist für die Umsetzung des Teilhabe- und Bildungspakets verantwortlich?
- Welche Maßnahmen werden im Rahmen des Teilhabe- und Bildungspakets für Kinder ab dem 01.01.2011 konkret gefördert? Wie viel Personen haben in Eisenach einen Anspruch auf diese Leistungen?
- Wie wird sicher gestellt, dass die Umsetzung der Maßnahmen sachgerecht, transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist?
- Wurden Eltern, Schulen, Kindergärten in Eisenach über die Fördermöglichkeiten informiert bzw. wann ist eine solche Information geplant?
- Wie soll die „schulnahe Lernförderung“ organisiert werden? Welche Träger wurden bisher
angesprochen und eingebunden?
-Wie hoch ist der zu gewährende Zuschuss zum Mittagessen für Kinder an Schulen und in
Kindertageseinrichtungen? Wo wird der Zuschuss beantragt?
- Welche Auswirkungen hat die Zuschussgewährung des Bundes auf bestehende Programme und Leistungen und welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus für die Stadt Eisenach?
- Wurden Vereine, Bildungseinrichtungen und andere über die geplanten personengebundenen Gutscheine im Bereich der außerschulischen Bildung u.a. in den Bereichen Sport, Kunst, Musik, Bildung informiert. Welche Abrechnungsmodalitäten sind geplant?
II. Begründung:
Seit dem 01.01.2011 haben bedürftige Kinder und Jugendlichen einen Rechtsanspruch auf Teilnahme – bei Tagesaufflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Mit dem Bildungspaket sollen Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden und eine qualifizierte Lernförderung ermöglicht werden, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen. Bis heute haben 10 Prozent der Betroffenen einen Antrag gestellt, sie sind es aber, die ein Recht auf Sicherheit und Stabilisierung der ihnen zustehenden Leistungen haben.
Uwe Schenke
Stadtrat
Antrag:
Betreff:
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen, bestehend aus dem Oberbürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern sowie 6 sachkundige Bürgern wird vom vorberatenden, nicht öffentlichen Ausschuss zum beschließenden, öffentlichen Ausschuss.
Entsprechend sind die § 26 und 32 zu ändern!
Begründung:
Bildung, Sport und Soziales sollten neben der Wirtschaft zu den bedeutenden Eckpfeilern unserer Infrastruktur zählen.
Dies kann nur durch eine größtmögliche Transparenz und Mitwirkung unserer Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Die vor uns liegenden Aufgaben benötigen eine Politik des Miteinanders, auch um so Entscheidungen für den Bürger transparenter zu machen.
Poltikverdrossenheit ist auch ein Ergebnis der Intransparenz von politischen Entscheidungen vor Ort.
Antrag:
Betreff: Neuorganisation der Aufgabewahrnehmung im SGB II ab dem 01.01.2011
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Sachstandsbericht zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II ab dem 01.01.2011 vorzulegen.
Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss vom 01.Oktober 2004 wurde dem öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß §§ 53 ff SGB X über die Errichtung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 des 2.Buches Sozialgesetzgebung (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit Gotha und der Stadt Eisenach zugestimmt, um die rechtlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zum Wohl der betroffenen Bürger ab dem 01.01.2005 mit Leben zu erfüllen. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige wurden somit seit 2005 als einheitliche Leistung der Grundsicherung aus einer Hand gewährt. Dabei arbeiteten Bundesagentur für Arbeit und die Stadt zusammen.
Diese Form der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr verworfen und eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 angemahnt. Auf der Grundlage einer Grundgesetzänderung (Artikel 91 e GG) wurde nunmehr sichergestellt, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agentur für Arbeit und Kommunen über den 31,12.2010 hinaus fortgesetzt werden kann. Bei der Entscheidung über die künftige Organisation muss das Ziel der bestmöglichen Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen und ihrer Angehörigen in den Bedarfsgemeinschaften im Vordergrund stehen. Am 20.Oktober unterzeichneten der Oberbürgermeister und die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha, Frau Ströhl eine Vereinbarung. Das Jobcenter übernimmt damit alle Aufgaben, die bisher von der ARGE wahrgenommen wurde.
Karin May Uwe Schenke
Fraktionsvorsitzende Stadtrat
Umsetzung Konjunkturpaket II
Anfrage zur Stadtratssitzung
Der Bundestag hat kürzlich den Art. 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) dahingehend geändert, dass bei der Auftragsvergabe zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können. Diese Anforderungen betreffen die Einhaltung geltenden Rechts sowie soziale und umweltbezogene Aspekte. Ein öffentlicher Auftraggeber wie die Stadt Eisenach kann bei der Auftragsvergabe also verbindliche soziale und ökologische Anforderungen nennen, ohne dass die Auftragsvergabe dadurch angreifbar wird. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt das Anliegen der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU), bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II in Eisenach strikt auf die Einhaltung der Tarifverträge durch beauftrage Unternehmen zu achten.
Wir fragen:
- In welche Projekte und in welcher Höhe flossen bzw. fließen Mittel aus dem Konjunkturprogramm II?
- Sind dem Oberbürgermeister Verzögerungen bei der Auftragsvergabe bekannt? Wenn ja, welche?
- Nach welchen Kriterien ist die Vergabe von Aufträgen im Zuge des Konjunkturprogramm II durch die Stadtverwaltung erfolgt und in wie weit wurden dabei einheimische Unternehmen berücksichtigt?
- Wurde durch die Verwaltung bei der Vergabe von Aufträgen geprüft, ob Unternehmen ihren Mitarbeitern tarifgerechten Mindestlohn zahlen
Uwe Schenke, Stadtrat
Postmindestlohn in Eisenach
Anfrage zur Stadtratssitzung Die Stadt Eisenach lässt seit Jahren ihre Behördenpost durch private Zustelldienste verteilen. Unter anderem hat sich Ursula von der Leyen explizit gegen Dumpinglöhne in Deutschland ausgesprochen.
Wir fragen:
- Welche Unternehmen tragen die Behördenpost für die städtischen Behörden aus?
- 2.Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost der Stadt beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April?
- 3.Stellt die Stadt sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April einen Lohn von mindestens 8,40 Euro pro Stunde gezahlt wird? Bitte begründen sie ihr Vorgehen!
Uwe Schenke
Stadtrat
Anfragen-Nr.
AF-0082/2010
Anfrage
Herr Uwe Schenke
Stadtratsmitglied DIE LINKE
Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schenke - Zukunft ARGE - Eisenach
I. Sachverhalt
Ende März hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf eine Grundgesetzänderung
zugunsten der Jobcenter geeinigt.
Der neuen Regelung zufolge darf es zukünftig bis zu 110 Optionskommunen geben. Nach
der Einigung der Arbeitsgruppe wollen mehrere Kommunen auch in Thüringen die Betreuung
künftig selbst übernehmen. Als sogenannte „Optionskommune“ wollen sie so auf die
Einrichtung von Arbeitsagentur und Sozialamt verzichten. Neben Jena, den Eichsfeldkreis
haben sich auch der Kyffhäuserkreis und Ilmkreis zu diesem Modell bekannt.
II. Fragestellung
1. Gibt es seitens der Verwaltung schon eine Richtungsentscheidung zugunsten einer der
vorgeschlagenen Modelle?
2. Wenn ja, welche Konsequenzen sehen Sie für das Handeln des Stadtrates und der
Stadtverwaltung?
Herr Uwe Schenke
Stadtratsmitglied DIE LINKE
Beantwortung der Anfrage AF-0082/2010
Sehr geehrter Herr Schenke,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Änderung des Grundgesetzes wird durch den Oberbürgermeister ausdrücklich begrüßt.
Mit der Schaffung der „gemeinsamen Einrichtungen“ (gE) als Nachfolgemodell sind diese
auch weiterhin der Regelfall für die Zusammenarbeit der beiden Träger zur gemeinsamen
Aufgabenwahrnehmung im SGB II. Ich beabsichtige, diese gemeinsame Einrichtung in der
Zusammenarbeit mit der BA (Bundesagentur für Arbeit) weiter durchzuführen und nicht die
Option zur alleinigen Wahrnehmung durch den Kommunalen Träger in Anspruch zu nehmen.
Mit der Absicherung der Mischverwaltung im Grundgesetz wird im Übrigen eine
Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit durch die Aufgabenübertragung auf die
Länder nicht mehr ohne weiteres möglich sein, denn das Grundgesetz sieht regelhaft die
Zusammenarbeit in gemeinsamen Einrichtungen zwischen Bund und Ländern bzw.
Kommunen vor.
Zu 2:
Die Konsequenzen für das Handeln des Stadtrates bzw. der Verwaltungsspitze können noch
nicht abschließend beurteilt werden, da erst nach der verbindlichen Grundgesetzänderung
mit dem Erlass der entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu rechnen ist. In der
interfraktionellen Bundestagsarbeitsgruppe von CDU/CSU, FDP und SPD ist vorgesehen,
dass die Trägerversammlung jetzt gesetzlich geregelt wird und festgelegte Aufgaben, wie z.
B. die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarktes – und Integrationsprogrammes, Aufstellung
der Grundsätze der Personalentwicklung und Qualifizierungsplanungen erhält. Die
Bewirtschaftungsbefugnis der BA geht auf die „gE“ über. Die Stellung des Geschäftsführers
wird gestärkt. Das Personal bleibt bei den jeweiligen Trägern und wird kraft Gesetzes für fünf
Jahre zugewiesen. Die „gE“ erhält eine einheitliche Personalvertretung. Sämtliche Aufgaben
im SGB II sollen in den „gE“ zukünftig wahrgenommen werden, mithin auch die
sozialintegrativen kommunalen Aufgaben. Die Steuerung der „gE“ erfolgt ausschließlich über
Zielvereinbarungen. Die BA und die Kommune schließen Zielvereinbarungen mit dem
Geschäftsführer.
Ö 18.1
Seite: 2
Es ist also vorauszusehen, dass die Aufgaben und die Rolle der Trägerversammlung
gestärkt wird, so dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen abzuwarten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Doht
Oberbürgermeister
05.04.2010
Wohngeld in Eisenach
Anfrage zur Stadtratssitzung
Zum 01.01.09 trat das „Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts“ in Kraft, mit dem einige Änderungen verbunden waren. So wurden die Baualtersklassen abgeschafft und die Höchstgrenzen für Einkommen und Miete angehoben. Somit haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld.
Wir fragen:
- Wie haben sich die Änderungen auf den Bezug von Wohngeld in der Stadt ausgewirkt?
- Wie viele Eisenacher Bürgerinnen und Bürger erhalten derzeit Wohngeld? Wie hoch ist die Zahl der Rentner? Wie viele Studierende bekommen Wohngeld
Uwe Schenke
Stadtrat
05.04.2010
Zukunft ARGE – Eisenach
Anfrage zur Stadtratssitzung
Ende März hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf eine Grundgesetzänderung zugunsten der Jobcenter geeinigt.
Der neuen Regelung zufolge darf es zukünftig bis zu 110 Optionskommunen geben. Nach der Einigung der Arbeitsgruppe wollen mehrere Kommunen auch in Thüringen die Betreuung künftig selbst übernehmen. Als sogenannte „Optionskommune“ wollen sie so auf die Einrichtung von Arbeitsagentur und Sozialamt verzichten. Neben Jena, den Eichsfeldkreis haben sich auch der Kyffhäuserkreis und Ilmkreis zu diesem Modell bekannt.
Wir fragen:
- Gibt es seitens der Verwaltung schon eine Richtungsentscheidung zugunsten einer der vorgeschlagenen Modelle?
- Wenn ja, welche Konsequenzen sehen Sie für das Handeln des Stadtrates und der Stadtverwaltung?
Uwe Schenke
Stadtrat
Herr Uwe Schenke
Stadtratsmitglied der
DIE LINKE.-Stadtratsfraktion
E-Mail: anette.backhaus@eisenach.de
AZ:
Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Datei, unsere Nachricht vom Datum
17.03.2010
Beantwortung der Anfrage AF-0069/2010
Sehr geehrter Herr Schenke,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass auf fast allen öffentlichen Spielplätzen der Stadt
Eisenach dringender Sanierungs- und Ausstattungsbedarf besteht, da für diesen Zweck in
den zurück liegenden Jahren keine finanziellen Mittel zur Verfügung standen.
Die größten Probleme ergeben sich in diesem Zusammenhang auf nachfolgend genannten
Spielflächen und sollten deshalb bei der Vergabe von finanziellen Mitteln wie folgt Priorität
haben:
- Spielplatz Stadtpark
- Elefantenspielplatz
- Spielplatz Christianstraße
- Spielplatz Graf-Keller-Straße
- Spielplatz Siebenborn
- Spielplatz Johannistal
- Spielplatz Westplatz
- Spielplatz Hörschel
- Spielplatz Neuenhof (neu)
- Spielplatz Stedtfeld (neu)
- Spielplatz „Wartburgblick“ in Stregda
- Spielplatz Bernhard-von-Arnswald-Straße
- Spielplatz „Am Schlösschen“ in Berteroda
- Spielplatz Roeseplatz
- Spielplatz Amrastraße
- Spielplatz „Am Eliasanger“
- Bolzplatz Karlskuppe
- Spielplatz Friedenstraße/Schulstraße
- Spielplatz Heinrichstraße
- Spielplatz Hiltenstraße
- Bolzplatz Stregdaer Allee
- Bolzplatz Wartha
Spielplatz „An der Autobahn“
- Spielplatz „Am Kleehof“ in Stregda
- Rollschuhplatz (Spielplatz)
- Rollschuhplatz (Bitumenfläche)
- Karthausgarten
- Schwalbenweg Hofferbertaue
- „Zwergenparadies“ Hötzelsroda
- Steingasse Göringen
- Bolzplatz Göringen
- „Am Schlösschen“ Jugendplatz in Berteroda
- Spielplatz Domstraße
- Prellerstraße (Bolzplatz)
- „Drei Birken“ in Madelungen
- Wartha Unterdorf
- „Am Stöckhof“ in Neukirchen
- „Am Kindergarten“ in Stockhausen
Zu 2.:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 28.05.2009 die
Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale gem. § 21 ThürKitaG beschlossen.
Die vom Land Thüringen gewährten Mittel können u.a. für die Errichtung neuer Spielplätze
und deren Werterhaltung verwendet werden.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschuss Nr. 057/2009 wurden für die öffentlichen
Spielplätze der Stadt Eisenach 68.564,58 € bereitgestellt.
Diese wurden entsprechend der in Frage 1 beantworteten Liste innerhalb der ersten acht
genannten Spielplätze verplant und zum Teil bereits umgesetzt.
Die Bewirtschaftung der öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet wie auch in den Ortsteilen
von Eisenach steht in den zurück liegenden Jahren immer mehr vor dem Problem, dass
durch natürliche Abnutzung, verstärkter Verwitterungsverschleiß der Holzteile und
Vandalismus ein nicht mehr verkehrssicherer Zustand der Einzelgeräte erreicht werden
kann, der sich unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung der Bauartzulassung (TÜV) oftmals
nicht mehr über Reparaturen wieder herstellen lässt. Ein gänzlicher Abbau der Geräte ist
dann meist nicht mehr zu verhindern.
Hinzu kommt, dass den Ortsteilen Stedtfeld und Neuenhof kein Spielplatz zur Verfügung
steht (die Metallwippe als einzigstes Gerät auf dem Spielplatz Im Park in Neuenhof musste
2007 wegen starker Sicherheitsmängel abgebaut werden).
Fast gerätelose Plätze sind der Spielplatz Wartburgblick in Stregda und in der Prellerstraße.
Aus diesem Grund lässt sich der Sanierungsbedarf der städtischen Spielplätze in der
Kernstadt und in den Ortsteilen nur schwer in konkrete Zahlen fassen. Die Summe dafür
wird, in Abhängigkeit der Art der Ausstattung der einzelnen Spielplätze, eine Summe von
mehreren hunderttausend Euro betragen.
Zu 3.:
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschuss Nr. 057/2009 wurde zur Sanierung der öffentlichen
Spielplätze der Stadt Eisenach im Jahr 2009 eine Summe von 68.564,58 € bereitgestellt.
Wir beabsichtigen auch in diesem Jahr Teile der Infrastrukturpauschale für Spielplätze zu
verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Doht
Oberbürgermeister
Herr Uwe Schenke
Stadtratsmitglied der
DIE LINKE.-Stadtratsfraktion
16.03.2010
Beantwortung der Anfrage AF-0070/2010
Sehr geehrter Herr Schenke,
ich beantworte Ihre Anfrage zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen (1.) wie folgt:
Die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 26,0 % auf
23,6 % bezieht sich auf den Bundesdurchschnitt.
Für den Freistaat Thüringen ist die Absenkung der Bundesbeteiligung von bisher 25,4 %
(Vgl. § 46 Abs. 6 SGB II) auf dann 23,0 % vorgesehen. Im Entwurf des Haushaltes 2010
wurde bereits mit der reduzierten Bundesbeteiligung gerechnet (siehe Erläuterungen auf
Seite 160).
Ausgehend von dem geplanten Ausgabeansatz 2010 für die Kosten der Unterkunft
(Haushaltsstellen 48200.69100 und 48200.69101) in Höhe von 9.706.000 € (entspricht in
etwa dem tatsächlichen Ergebnis 2009) ergibt sich bei einer Beteiligungsquote von 23,0 %
der kalkulierte Einnahmeansatz von 2.232.380 €. Im Vorjahr wurden aufgrund der
Bundesbeteiligung von 25,4 % Einnahmen in Höhe von 2.431.750,71 € erzielt.
Im Vergleich zu 2009 ist damit bei etwa gleich bleibenden Ausgaben von einer
Mindereinnahme in Höhe von rd. 199,4 T€ auszugehen.
Im Bereich der Personalkosten führt die lineare Tariferhöhung von 1,2 % für das
Haushaltsjahr 2010 zu einer Erhöhung um rd. 183,1 T€. Eine entsprechende
Berücksichtigung im Haushalt muss noch erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Doht
Oberbürgermeister
P.S. Die zweite Frage zum persönlichen Einsatz wurde von ihm schriftlich nicht beantwortet, in einer mündlichen Nachfrage stellte er klar, dass er sich persönlich an keinen Protest beteiligt hat, „da dies zu nichts führe“. Wer kämpft kann verlieren, aber wer nicht kämpft hat schon verloren!
Haushaltspolitische Relevanz
Anfrage zur Stadtratssitzung
Der Bundestag beschloss Ende 2009 einen Gesetzesentwurf, innerhalb dessen die Absenkung des Bundesanteils der Kosten für die Unterkunft
(KdU) und Heizung von 26% auf 23,6% beschlossen worden ist (die endgültige Zustimmung des Bundesrates steht noch aus). Nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst werden die Gehälter der Kommunalen Bediensteten rückwirkend zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent erhöht. Die Finanzlage der Stadt war schon vor dem Tarifabschluss katastrophal. Sie ist nun noch schwieriger geworden.
Wir fragen:
- In welchen finanziellen Größenordnungen wirken sich beide Entscheidungen, sollten sie umgesetzt werden, auf den Haushalt der Stadt aus?
- Inwieweit hat sich der OB an Protesten gegen die Entscheidung der Absenkung des Bundesanteils der Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligt?
Uwe Schenke
Stadtrat
Sanierung von Kinderspielplätzen in der Stadt
Anfrage zur Stadtratssitzung
Im November 2009 wurde am Spielplatz im Stadtpark, nahe der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße, mit Sanierungsarbeiten an der vorhandenen, unebenen Spielfläche begonnen.
Vorgesehen ist, diese Arbeiten im ersten Quartal 2010 abzuschließen, damit der Spielplatz zum Frühjahr wieder von den Kindern genutzt werden kann.
Die Kosten für diese Spielplatz-Neugestaltung sind mit rund 28000 Euro veranschlagt. Die Mittel stammen aus der Infrastukturpauschale des Landes für Kinder gemäß Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz.
Auch auf vielen anderen öffentlichen Spielplätzen besteht dringender Bedarf für neue Geräte und die Instandsetzung der Flächen.
Wir fragen:
- Gibt es in der Stadt eine Prioritätenliste für die zu sanierenden städtischen Spielplätze?
- Wie hoch schätzt die Verwaltung den Sanierungsbedarf der Spielplätze ein?
- Welche Mittel stehen der Stadt Eisenach dafür zur Verfügun
Uwe Schenke
Stadtrat
Instandhaltungsmaßnahmen der städtischen Infrastruktur
Anfrage zur Stadtratssitzung
Gerade nach diesem strengen Winter stehen die Schlaglöcher auch in Eisenach exemplarisch für das Haushaltsloch der Stadt. Für die Misere, dass kaum Geld für Reparaturen vorhanden ist, sollte aber nicht nur die Stadt zur Rechenschaft gezogen, sondern das Land mit eingebunden werden.
Wir fragen:
- Hat die Verwaltung einen Überblick über den Reparaturaufwand der durch den Winter verursachten Straßenschäden?
- Wenn ja, wie hoch wird dieser eingeschätzt?
- In wie weit wird sich das Land Thüringen an den Kosten beteiligen?
Uwe Schenke
Stadtrat